Bestimmung des Verkehrswerts von Immobilien nach der ImmoWertV 2021
Verkehrswertgutachten von Dipl. Sachverständiger DIA Klaus-Dieter Wachter in Meßkirch
Als Ihr Sachverständiger für bebaute und unbebaute Grundstücke bin ich Ihr erfahrener Partner, wenn es um die Ermittlung des Verkehrswerts und die Erstattung der entsprechenden Gutachten geht.
Verkehrswertgutachten erstellen lassen
Gutachten erstelle ich unter Anwendung des Sachwert-, Ertrags- oder Vergleichswertverfahrens. Bei der Berechnung des Werts von Immobilien berücksichtige ich § 194 BauGB. Die Bestimmungen dieses Paragraphen stellen die Grundlage für die Erstattung des Verkehrswertgutachtens dar.
Verkehrswertberechnung bei gemischt genutzten Immobilien
Sollte ein Gebäude aktuell eine gemischte Nutzung aufweisen, kann es nötig sein, mehrere der oben genannten Verfahren in einem Gutachten für das gesamte Objekt zusammenzuführen. Auf diese Weise stelle ich sicher, dass kein Parameter für die Wertbestimmung von Immobilien übersehen wird.
Fragen bei der Verkehrswertermittlung
Wichtige Fragen für die Bestimmung des Verkehrswerts von Immobilien können sein: die Bebaubarkeit, verschiedene Rechte (etwa Geh-, Nießbrauchs-, Leistungsrechte und mehr), Umwidmungen und andere. Ich gehe in meiner Arbeit stets auf den Einzelfall ein und führe Erhebungen individuell durch.
Stets aktuelle Bewertungsverfahren
Die Bewertungsverfahren werden laufen präzisiert und aktualisiert, um den Marktbedingungen gerecht zu werden. Als erfahrener Sachverständiger nutze ich immer die aktuellsten Verfahren, um Ihnen ein genaues und rechtssicheres Gutachten zu erstellen, das den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Kontaktieren Sie mich für Ihr Verkehrswertgutachten
Benötigen Sie ein zuverlässiges Verkehrswertgutachten? Dipl. Sachverständiger DIA Klaus-Dieter Wachter in Meßkirch bietet Ihnen kompetente und detaillierte Bewertungen nach den neuesten Vorschriften. Vereinbaren Sie noch heute ein Beratungsgespräch und sichern Sie sich Klarheit und Sicherheit bei der Immobilienbewertung!