Teilen Sie mit uns Ihre Leidenschaft für Ihre Immobilie
Ich bin Klaus-Dieter Wachter und Ihr persönlicher Ansprechpartner in allen Fragen um die Bewertung Ihres Grundstücks, Ihrer Immobilie oder Liegenschaft.
Die Novellierung der ImmoWertV 2021 wird in unseren Gutachten ebenso angewendet, wie aktuelle Kennzahlen aus dem Markt. Eine nachhaltige Prognose Ihrer Immobilie können Sie auf unser Gutachten wirtschaftlich und werthaltig stützen.
Schildern Sie einfach Ihren Anlass und ich unterbreite Ihnen zeitnah ein verbindliches und kostengünstiges Angebot für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens.
Die Kosten für ein Gutachten lohnen sich in aller Regel sofort, denn mit einem von uns erstatteten Verkehrswertgut-achten haben Sie ein starkes Argument für Ihr Anliegen.
Die Problemfelder können vielfältiger Natur sein; hinterher ist immer alles ganz einfach: Hätten wir doch nur früher daran gedacht, einen Sachverständigen einzuschalten:
Erbschaft
Mehrere Personen erben eine Immobilie, ein Grundstück oder ein Teileigentum.
Ehescheidung
Zwei Personen schließen den Bund für´s Leben und bauen ein Haus. Es stellt sich heraus, dass das Leben anders spielt, als zu Anfang gedacht worden ist.
Besteuerung
Das Finanzamt erlässt einen Steuerbescheid über Einnahmen, welche aus dem Verkauf einer Immobilie resultieren. Die Höhe dieser Einnahmen stimmen jedoch nicht mit den erzielten Einnahmen überein.
Eigentümergemeinschaft
Wie das Leben so spielt: Zu einem früheren Zeitpunkt erwirbt man in sog. Eigentümergemeinschaft ein gemeinsames Grundstück, eine Wohnung - man teilt sich 1 Grundbuch mit 1 weiteren oder mehreren Personen. Die Jahre vergehen - die Bedürfnisse oder wechselseitigen Ansprüche ändern sich. "Wer bekommt wann wieviel und von wem" sind nur einige Fragen, die auftauchen.
Ich erstatte Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie, für Ihr bebautes oder für Ihr unbebautes Grund-stück nach anerkannten Methoden auf der Grundlage der Immobilienwertermittlungsverordnung 2021. Ferner werden aktuelle, vorliegende oder zu recherchierende Daten über den Standort, die Nutzungsart oder das Baujahr ermittelt und fliesen sachkundig in das Gutachten ein.
Der Grund für die Erstattung eines Verkehrswertgutachtens Ihrer Immobilie kann vielfältiger Natur
sein:
–Sie haben gemeinsam mit mehreren Erben eine Immobilie geerbt
–Ihre persönlichen Lebensumstände haben sich geändert
–Ehescheidung, private Auseinandersetzung
–Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen, wissen aber nicht, welchen Wert diese besitzt?
–Das Finanzamt fordert eine Erbschaftssteuer für eine geerbte Immobilie von Ihnen und Sie möchten wissen, ob die Wertermittlung den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht?
–Sie wollen eine Immobilie erwerben, wissen aber nicht, wie der aktuelle Wert der Immobilie ist?
Das sind nur einige wenige Beispiele für Fälle, in denen es sich lohnt, den Wert Ihrer Immobilie zu ermitteln. Wir ermitteln den Verkehrswert Ihrer Immobilie unabhängig, sachlich und neutral. Sie erhalten ein Verkehrswertgutachten, welches Sie neutral einsetzen können, z. B. beim Käufer, bei der Bank oder bei den Miteigentümern.