Wir erbringen die auf dieser Homepage veröffentlichten Leistungen für unsere Auftraggeber. Für unsere Leistungen berechnen wir ein Honorar, welches sich am Justizvergütungs- und - entschädigungsgesetz - kurz JVEG orientier; einen Link hierzu finden Sie hier: https://www.gesetze-im-internet.de/jveg/__9.html
Wir erstellen Ihnen vor Auftragserteilung ein verbindliches Angebot für die Erstattung eines Verkehrswertgutachtens in Abhängigkeit von Aufwand und Umfang. An dieses Angebot halten wir uns gebunden für eine Zeit von 6 Monaten. Es kommen keine weiteren Kosten hinzu.
Die Beauftragung zur Erstattung eines Verkehrswertgutachtens erfolgt unter Berücksichtigung des § 194 BauGB. In der Regel wird ein Gutachten unter Anwendung des Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahrens erstattet.
Bei gemischt genutzten Gebäuden können auch mehrere dieser Verfahren in einem Gutachten angewendet werden.
Häufig vorkommende Fragen wie Maß der Bebaubarkeit, Umwidmung, Geh -, Fahr -, Nießbrauchs-, Leitungs - und sonstige Rechte sind Gegenstand der Bewertung.
Diese Aufzählung ist keinesfalls abschließend - es kommt eben wie immer auf den Einzelfall an.
Das Honorar für ein Verkehrswertgutachten wird individuell vereinbart und richtet sich u. a. nach dem Schwierigkeitsgrad, welches das zu bewertende Grundstück mit sich bringt.
Rufen Sie uns einfach an - wir werden ein verbindliches, kostengünstiges Angebot auf der Grundlage, der uns zur Verfügung gestellten Informationen unterbreiten.
Unser Honorarangebot ist verbindlich. Es kommen keine Kosten hinzu. Somit ist unser Angebot für Sie kalkulierbar und rechtssicher.
Ein Mietwertgutachten schafft Klarheit zwischen den Parteien: Es ist objektiv, bezieht sich auf öffentlich nachvollziehbare Quellen und schlichtet somit im Vorfeld manchen Streit.
So mancher Immobilienkauf zeigt durch ein Mietwertgutachten eine neue Perspektive. Bitte berücksichtigen Sie, dass durch den Erwerb einer vermieteten Immobilie der Mietvertrag mit gekauft wird.
Das Honorar für ein Mietwertgutachten wird im Vorfeld mit Ihnen vereinbart.
Rufen Sie uns einfach an - wir erstellen ein Angebot auf der Grundlage der uns zur Verfügung gestellten Informationen.
Gerade dann, wenn es um Vermögenswerte geht, empfiehlt sich die Inanspruchnahme eines unabhängigen Sachverständigenbüros. Somit können im Vorfeld die Parteien sich ein Bild über die Vermögenswerte machen und einen aufkommenden Streit sachverständig beilegen.
Das Honorar wird individuell vereinbart. Rufen Sie uns an und wir machen Ihnen ein Angebot auf der Grundlage der uns zur Verfügung gestellten Informationen.